( § 16 Abs 1, § 20 Abs 1 EStG ) Wird ein neuer, vom bestehenden Haushalt am Beschäftigungsort entfernter Familienwohnsitz bei Beibehaltung des Haushalts am Beschäftigungsort gewählt, besteht auch dann kein Anspruch auf Abgeltung der Kosten für doppelte Haushaltsführung bzw. Familienheimfahrten, wenn sich der neue Familienwohnsitz als vorteilhaft für die Arbeitsplatzsuche des anderen Ehepartners erweist.