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Anonymisierte Offenlegung der Bezüge

ArbeitsrechtARD 5131/3/2000 Heft 5131 v. 27.6.2000

(Art I § 8 BezBgrG ) Die nicht anonymisierte Offenlegung von Bezügen an den Rechnungshof ist weder konventionswidrig noch widerspricht sie dem Gemeinschaftsrecht. Arbeitnehmer haben daher keinen Anspruch auf Erstattung einer anonymisierten Mitteilung ihrer Bezüge an den Rechnungshof.

OLG Wien 26.04.2000, 7 Ra 111/00w, Revisionsrekurs zulässig

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