Beim Abdruck des in ARD 5039/23/99 erschienenen Erlasses des BMF 20. 5. 1999, 09 627/2-IV/9/99, AÖF 1999/118, (betreffend Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer) wurde von unserem Lektorat leider insofern ein sinnstörender Fehler übersehen, als es im letzten Satz des Erlasses im solcherart widersprüchlich erscheinenden Passus „als Vorsteuer abgezogen werden, wenn die Steuer in einer vom Leistungsempfänger erstellten Rechnung....“ statt „Leistungsempfänger“ richtig „Leistenden“ zu lauten hat. Wir bitten dieses Versehen zu entschuldigen.