( Art I § 1 Abs 1 und 3 StruktVG ) Der VwGH bejaht die Steuerneutralität von Buchgewinnen und Buchverlusten bei so genannten verschmelzenden Umwandlungen mit der Begründung, dass auch solche Vorgänge zwingend unter Art I § 1 Abs 1 Strukturverbesserungsgesetz (StruktVG) zu subsumieren sind, was wiederum die Beachtung des Art I § 1 Abs 3 StruktVG zur Folge hat, wonach Buchgewinne und Buchverluste, die aus einer Verschmelzung entstehen, steuerlich außer Ansatz zu bleiben haben. Begründet wird die Subsumierbarkeit so genannter verschmelzender Umwandlungen unter Art I § 1 Abs 1 StruktVG im Wesentlichen damit, dass Unternehmensübertragungen nach dem Umwandlungsgesetz 1954 auch auf juristische Personen möglich sind und dass Art I § 1 Abs 1 StruktVG nicht nur solche Verschmelzungen betrifft, die aufgrund des 9. Teiles des Aktiengesetzes oder des § 96 GmbHG erfolgen, sondern auch solche, die nach den Bestimmungen „eines anderen Bundesgesetzes“ vorgenommen werden. Unter einem solchen anderen Bundesgesetz ist auch das Umwandlungsgesetz 1954 zu verstehen. VwGH 15.09.1999, 94/13/0010. (Beschwerde abgewiesen)