( § 6 Abs 3, § 8 Z 4 GewStG ) Gewerbesteuerliche Fehlbeträge können nur in dem Ausmaß zu einer Kürzung gemäß § 6 Abs 3 GewStG führen, in dem sie tatsächlich bescheidmäßig festgesetzt worden waren. Diese bindende Wirkung bestand unabhängig davon, ob der betreffende Bescheid rechtmäßig ergangen oder mit Rechtswidrigkeit belastet war. VwGH 15.09.1999, 94/13/0043. (Beschwerde abgewiesen)