( § 1 EStG, Art 9 DBA-BRD ) Werden österreichische Arbeitnehmer einer inländischen Baubetriebs-GmbH, die beim Ausbau des deutschen Eisenbahnstreckennetzes in Deutschland Baubetriebsstätten im Sinne des DBA-BRD (Z 8 des Schlussprotokolls zu Art 4) unterhält, für 20 Tage in die Baubetriebsstätte entsandt, um an der dortigen Bautätigkeit mitzuwirken, steht das Besteuerungsrecht an den auf diese Entsendungszeit entfallenden Arbeitslöhnen Deutschland zu und es erwächst korrespondierend hiezu ein Anspruch auf Steuerfreistellung (unter Progressionsvorbehalt) in Österreich. Die „183-Tage-Klausel“ des Art 9 Abs 2 DBA-BRD, deren Anwendung zu keiner Unterbrechung der österreichischen Steuerpflicht führen würde, kommt allerdings nicht zur Anwendung, weil die Arbeitsausübung im Rahmen einer deutschen Betriebsstätte des inländischen Arbeitgebers erfolgt. Analoge Gegebenheiten bestehen bei Entsendungen in die Schweiz. BMF 20.03.2000, EAS 1626. (SWI 2000/197, Heft 5)