( § 18 Abs 7 HbG ) Die Kündigung eines Hausbesorgers mit Dienstwohnung ist u.a. dann zulässig, wenn dem Hausbesorger eine finanziell erschwingliche Ersatzwohnung angeboten wird, die - als Mindestmaß an Bestandfestigkeit - den Kündigungsbeschränkungen des Mietrechtsgesetzes unterliegt.
OLG Wien 23.02.2000, 9 Ra 355/99p