( § 20 AngG ) Eine zugegangene und daher wirksame Kündigung eines freien Dienstvertrages kann nicht einseitig widerrufen oder in eine Entlassung umgedeutet werden.
ASG Wien 13.07.1999, 25 Cga 11/99s, rk.
Kündigung von freien Dienstverhältnissen
( § 20 AngG ) Eine zugegangene und daher wirksame Kündigung eines freien Dienstvertrages kann nicht einseitig widerrufen oder in eine Entlassung umgedeutet werden.
ASG Wien 13.07.1999, 25 Cga 11/99s, rk.
Kündigung von freien Dienstverhältnissen