1155 ABGB ) Vereinbart ein Arbeitgeber mit einem Koch bezüglich der Dienstzeit, er solle alle 3 Tage anrufen, um zu erfahren, wann er zur Arbeit eingeteilt ist, und wird ihm telefonisch mitgeteilt, er solle in 14 Tagen wieder zur Arbeit erscheinen, ist die Nichtbeschäftigung des Kochs in diesem Zeitraum als Dienstfreistellung mit Entgeltanspruch zu werten. ASG Wien 17.01.2000, 3 Cga 43/99k, rk.