( § 10 AngG ) Auch wenn ein Arbeitgeber durch den Tipp eines Bekannten über ein Bauvorhaben im arabischen Raum auf konkrete Projekte aufmerksam gemacht wird, hat dies keinen Einfluss auf einen Provisionsanspruch eines Arbeitnehmers, der im arabischen Raum persönlich bemüht war, die entsprechenden Kontakte herzustellen, Angebote zu legen und Aufträge zu akquirieren.
ASG Wien 02.12.1999, .., rk.