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Kein gutgläubiger Verbrauch des netto ausbezahlten KV-Lohns bei Kenntnis der KV-Einstufung

ArbeitsrechtARD 5117/9/2000 Heft 5117 v. 21.4.2000

( § 1437 ABGB ) Wird mit einem Arbeitnehmer die Bezahlung des KV-Lohns und eine bestimmte Einstufung vereinbart und zahlt der Arbeitgeber in der Folge den KV-Lohn netto aus, weil er nicht weiß, dass die kollektivvertraglichen Beträge Bruttobeträge sind, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, den Arbeitgeber auf diesen Irrtum aufmerksam zu machen und die Überzahlung zurückzuzahlen.

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