( § 27 Z 1 3. Tatbestand AngG ) Ein Arbeitnehmer, der durch sein Verhalten die Geschäftsbeziehungen seines Arbeitgebers zu einem wichtigen Auftraggeber dermaßen stört, dass dieses Verhalten zum Entzug sämtlicher Aufträge führen könnte, ist für den Arbeitgeber untragbar.
OLG Wien 20.01.2000, 10 Ra 276/99b