vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 16 Abs 1, § 20 Abs 1 Z 2 EStG

ARD 5114/15/2000 Heft 5114 v. 11.4.2000

( § 16 Abs 1, § 20 Abs 1 Z 2 EStG ) Grundsätzlich erscheint bei einem Versicherungsvertreter Werbung in Form einer Einladung zu einer Tennisstunde als unüblich, weil sie nicht schon nach ihrer äußeren Aufmachung einen deutlichen Werbezweck erkennen lässt. Wenn auch die Werbemaßnahme aus beruflichem Interesse erfolgt sein mag, ist die Einladung zum Tennisspielen auch geeignet, dem gesellschaftlichen Ansehen des Versicherungsvertreters zu dienen. FLD f. OÖ 23.06.1999, RV 341/1-6/1999. (ÖStZ 2000/154, Heft 6)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte