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Änderung der Lohnsteuerrichtlinien 1999

Lohnsteuer und AbgabenARD 5113/24/2000 Heft 5113 v. 7.4.2000

Die LStR 1999 werden aufgrund neuer Verordnungen, einer aktuellen VwGH-Judikatur sowie einer notwendigen Klarstellung in folgenden Punkten geändert:

2. Ausgaben für Löhne (einschließlich Lohnnebenkosten) und für Fremdlöhne, soweit diese unmittelbar in Leistungen eingehen, die den Gegenstand der Tätigkeit bilden.

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