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Ruhen des Pensionsvorschusses bei Auslandsaufenthalt

SozialversicherungARD 5113/23/2000 Heft 5113 v. 7.4.2000

( § 16 Abs 1, § 23 Abs 1 AlVG ) Begibt sich ein Pensionsantragsteller, der einen Pensionsvorschuss bezieht, zur Zahnbehandlung ins Ausland, ruht der Pensionsvorschuss für die Dauer dieses Aufenthalts.

VwGH 17.12.1999, 99/02/0273

Auslandsaufenthalt

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