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Schadenersatz nach Verkehrsunfall auf Dienstfahrt

Lohnsteuer und AbgabenARD 5112/22/2000 Heft 5112 v. 4.4.2000

( § 16 Abs 1, § 34 EStG ) Grobes Verschulden bei einem Verkehrsunfall anlässlich einer Dienstfahrt schließt die Behandlung von Schadenersatzleistungen als Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastung aus.

VwGH 25.01.2000, 97/14/0071

keine Werbungskosten bei grober Fahrlässigkeit

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