( § 18 Abs 1 Z 3 lit b EStG ) Zur Inanspruchnahme der steuerlichen Begünstigung der Errichtungskosten eines Zubaus am Wohnhaus der Eltern als Sonderausgaben genügt es nicht, wenn das Eigenheim erst Jahre nach Erteilung der Benutzungsbewilligung und dessen Nutzung zu Wohnzwecken im Erbweg an den Errichter übertragen werden soll. VwGH 24.06.1999, 94/15/0213. (Bescheid aufgehoben)