( § 6 Slbg. PGG, § 7 BPGG ) In § 6 Salzburger Pflegegeldgesetz ist die Anrechnung des Erhöhungsbetrages der Familienbeihilfe für erheblich behinderte Kinder gemäß § 8 Abs 4 FLAG zur Hälfte zwingend vorgeschrieben. Eine solche gesetzlich gebotene Anrechnung beeinflusst weder die Einstufung des Betroffenen in eine bestimmte Pflegegeldstufe oder auch nur seinen Pflegebedarf, wohl aber die Höhe des auszuzahlenden Betrages und damit den materiellen Anspruch auf die Leistung. OGH 30.11.1999, 10 Ob S 331/99w .