vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unterbrechung des Dienstverhältnisses durch „Stempeln schicken“

ArbeitsrechtARD 5106/14/2000 Heft 5106 v. 14.3.2000

( § 23 AngG, § 914 ABGB ) Wird einem Arbeitnehmer - in der eigentlichen Absicht, ihn „stempeln zu schicken“ - mitgeteilt, dass das Dienstverhältnis vorübergehend unterbrochen und er freigestellt ist, und nimmt dies der Arbeitnehmer schweigend zur Kenntnis, kann nicht von einer vereinbarten Karenzierung, sondern nur von einer einseitigen Beendigung ausgegangen werden.

OLG Wien 14.12.1999, 8 Ra 330/99d

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte