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§ 9 GGG

BetriebswichtigesARD 5105/32/2000 Heft 5105 v. 10.3.2000

( § 9 GGG ) Die Vorschreibung von Gerichtsgebühren gegenüber einer Partei ist für die Zeit nach dem rechtskräftigen Erlöschen des Armenrechtes (Verfahrenshilfe) gerechtfertigt. VwGH 05.07.1999, 98/16/0371. (Beschwerde abgewiesen)

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