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§ 15 Abs 1 Z 7 ErbStG

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5097/30/2000 Heft 5097 v. 11.2.2000

( § 15 Abs 1 Z 7 ErbStG ) Übersteigt ein im Nachlass enthaltenes endbesteuertes Vermögen den Wert dessen, was dem Erben verbleibt, steht es der Steuerbefreiung nicht entgegen, wenn ein Pflichtteilsberechtigter nicht selbst endbesteuertes Vermögen erwirbt. Im Ergebnis muss der Nachlass in jenem Umfang steuerfrei bleiben, in dem er aus endbesteuertem Vermögen besteht. Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer können dann den überschießenden Steuervorteil in Anspruch nehmen, obwohl ihnen der Erbe zur Befriedigung der Ansprüche kein endbesteuertes Vermögen übergeben hat. Kommen solcherart für die Abgeltungswirkung mehrere Personen in Betracht (denen tatsächlich aber kein endbesteuertes Vermögen zukommt), ist ihnen die unverbraucht gebliebene Begünstigung anteilig zu gewähren (siehe auch VfGH 7. 6. 1999, B 318/97, ARD 5068/27/99). VfGH 23.06.1999, B 36/98. (ÖStZB 1999/634, Heft 22).

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