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Entlohnung bei Nichteinhalten der Ruhepausen

ArbeitsrechtARD 5096/16/2000 Heft 5096 v. 8.2.2000

( § 11 Abs 1 AZG, KV für das graphische Gewerbe ) Wird der Arbeitsablauf in unzulässiger Weise entgegen den Ruhepausenbestimmungen des AZG so gestaltet, dass es den Arbeitnehmern unmöglich ist, diese Ruhepausen einzuhalten, ist ein Anspruch auf Entschädigung (hier: in der Höhe einer Normalarbeitsstunde gemäß § 13 Z 12 des Mantelvertrages für Arbeiter des Kollektivvertrages für das graphischen Gewerbe) zu bejahen.

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