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Fahrtzeiten zwischen Dienstorten als Arbeitszeit

ArbeitsrechtARD 5096/15/2000 Heft 5096 v. 8.2.2000

( § 6 AngG, § 905, § 1152 ABGB ) Hat ein Arbeitnehmer (hier: Sprachlehrer) seine Tätigkeit (hier: Kurse) an verschiedenen Dienstorten zu erbringen, ist die Fahrtzeit von einem Dienstort zum Arbeitsantritt an einem anderen Dienstort als Arbeitszeit zu entlohnen.

OLG Wien 28.06.1999, 10 Ra 142/99x

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