( § 225 Abs 3 ASVG ) Die Bestimmung des § 225 Abs 3 ASVG über die Anerkennung der Wirksamkeit verspätet entrichteter Beiträge in Fällen besonderer Härte kann nicht dazu herangezogen werden, dem Antragsteller die Inanspruchnahme einer vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer zu ermöglichen. BMAGS 09.06.1998, 120.766/4-7/98. (ZAS Jud. 6/1999)