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§ 225 Abs 3 ASVG

Sozialversicherungsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5090/27/2000 Heft 5090 v. 18.1.2000

( § 225 Abs 3 ASVG ) Die Bestimmung des § 225 Abs 3 ASVG über die Anerkennung der Wirksamkeit verspätet entrichteter Beiträge in Fällen besonderer Härte kann nicht dazu herangezogen werden, dem Antragsteller die Inanspruchnahme einer vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer zu ermöglichen. BMAGS 09.06.1998, 120.766/4-7/98. (ZAS Jud. 6/1999)

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