(§ 22, § 40 AngG, § 870 ABGB) Ein vom Arbeitgeber erhobener Appell an die Loyalität eines Arbeitnehmers, im Gegenzug zu seiner oftmaligen Abwesenheit von der Firma in den letzten Tagen des Kalenderjahres wenigstens auf die Postensuchtage zu verzichten, mag zwar motivierend für den diesbezüglichen Entschluss des Arbeitnehmers gewesen sein, kann jedoch nicht als unzulässiger Druck auf den bereits in gekündigter Stellung befindlichen Arbeitnehmer angesehen werden. ASG Wien 20.04.1999, 11 Cga 211/97x, bestätigt durch OLG Wien 10 Ra 236/99w, Revision unzulässig.