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§ 23 Abs 4 AngG, § 9 Abs 1 UrlG

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5089/30/2000 Heft 5089 v. 14.1.2000

( § 23 Abs 4 AngG, § 9 Abs 1 UrlG ) Das Fehlen einer Behauptung, dass eine Abfertigung bereits fällig sei, macht ein Klagevorbringen noch nicht unschlüssig, zumal die gesetzlich eingeräumte Möglichkeit der Ratenzahlung eine Kann-Bestimmung ist und mit dem Arbeitgeber andere Vereinbarungen getroffen werden können.

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