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§ 4a Abs 4 BPGG

SozialversicherungARD 5088/34/2000 Heft 5088 v. 11.1.2000

( § 4a Abs 4 BPGG ) Bei hochgradig sehbehinderten Personen ist mindestens ein Pflegebedarf entsprechend der Stufe 3 anzunehmen.

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