( ASVG § 255 Abs 1 ) Kann ein Versicherter eine Verweisungstätigkeit ohne Einschränkung ausüben, ist davon auszugehen, dass er in jedem Verweisungsberuf ein Einkommen in der Höhe des kollektivvertraglichen Lohnes erzielen wird. OGH 10 Ob S 21/99g v. 18.02.1999.