( BAO § 9, § 80 ) Die rechtskräftige Bestätigung eines (Zwangs-)ausgleichs des Primärschuldners steht der Geltendmachung der Vertreterhaftung für die die Ausgleichsquote übersteigenden Abgabenschulden nicht entgegen.
VwGH 96/15/0049 v. 22.09.1999
( BAO § 9, § 80 ) Die rechtskräftige Bestätigung eines (Zwangs-)ausgleichs des Primärschuldners steht der Geltendmachung der Vertreterhaftung für die die Ausgleichsquote übersteigenden Abgabenschulden nicht entgegen.
VwGH 96/15/0049 v. 22.09.1999