OÖ GKK, DG-InfoNr 147/1999, Dezember 1999
Dienstgeber, die mehr als eine Person geringfügig beschäftigen, müssen einen pauschalierten Dienstgeberbeitrag für jene Monate entrichten, in denen die Lohnsumme der geringfügig Beschäftigten das 1 1/2fache der Geringfügigkeitsgrenze (das sind für 1999: S 5.849,-) übersteigt. Der pauschalierte Dienstgeberbeitrag wird mit Jahresende 1999 fällig.