( ArbVG § 105 Abs 3, ZPO § 146 ) Einem Arbeitnehmer, dem nach einer Dienstzeit von fast 30 Jahren das Kündigungsschreiben unmittelbar vor Antritt eines schon lange gebuchten Urlaubs ausgehändigt wird, ist die Wiedereinsetzung nach Versäumung der Anfechtungsfrist zu gewähren, wenn er unmittelbar nach Rückkehr aus dem Urlaub die Kündigungsanfechtung vornimmt.
OLG Wien 9 Ra 210/99i v. 22.10.1999