vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vorsteuerabzug für Reparaturen von Leasingfahrzeugen

Lohnsteuer und AbgabenARD 5068/30/99 Heft 5068 v. 12.10.1999

Bezüglich der Frage der umsatzsteuerlichen Behandlung von Reparaturen an Leasingfahrzeugen sind 2 Fälle zu unterscheiden:

Erfolgt der Reparaturauftrag durch den Leasingnehmer, kann ein Vorsteuerabzug durch die Leasinggesellschaft nicht vorgenommen werden. Die Reparaturleistung wird an den Leasingnehmer erbracht, dem gegebenenfalls der Vorsteuerabzug zusteht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte