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KV-Wechsel nach Betriebsübergang und Entgeltanspruch

ArbeitsrechtARD 5067/7/99 Heft 5067 v. 8.10.1999

( AVRAG § 4 Abs 2 ) Auch wenn ein Kollektivvertrag nach einem Betriebsübergang auf davon betroffene Arbeitnehmer normativ nicht mehr anwendbar ist, richtet sich deren Entgelt- und Sonderzahlungsanspruch bzw. die Entgelt- und Sonderzahlungsberechnung nach diesem Kollektivvertrag.

ASG Wien 17 Cga 187/96k v. 4. 11. 1998, rk.

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