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Vlbg. JagdG § 3

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5066/25/99 Heft 5066 v. 5.10.1999

( Vlbg. JagdG § 3 ) Eine Zusammenrechnung des Entgelts aus verschiedenen Verträgen (hier: Jagdpachtvertrag und Mietvertrag über eine Jagdhütte), die sich unter Anlegung eines objektiven Maßstabes insgesamt einer üblicherweise erfolgenden Jagdpacht vergleichen lassen und somit als eine Aufteilung der einheitlichen Jagdpacht im Interesse einer Verringerung der Bemessungsgrundlage für die Höhe der Jagdabgabe deuten ließen, kommt nur in Betracht, wenn die einzelnen Verträge auf Grund ihres Zusammenhanges mit der Jagdpacht wirtschaftlich gesehen eine Einheit mit der Jagdpacht darstellen. Dies wird insbesondere dann der Fall sein, wenn die für die Ausübung der Jagd erforderlichen Rechte nicht in einem Vertrag, sondern in mehreren Verträgen eingeräumt werden, so dass ein untrennbarer Zusammenhang gegeben ist.

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