( ASVG § 269 ) Ein Anspruch auf Abfindung einer Hinterbliebenenpension besteht nicht, wenn der Hinterbliebene mit dem versicherten Verstorbenen, wenn auch bloß beschäftigungsbedingt, nicht ständig in einer Hausgemeinschaft gelebt hat.
OGH 10 Ob S 214/98p v. 20.10.1998