( AngG § 23, AlVG § 9 ) Im Falle einer echten Karenzierung und damit des aufrechten Dienstverhältnisses ist der Antritt eines neuen Postens - auch über Vermittlung des Arbeitsamtes - als unberechtigter Austritt zu werten, der zu einem Abfertigungsverlust führt.
OLG Wien 8 Ra 74/99g v. 11.06.1999