( HVertrG § 22, § 24 ) Trifft einen Handelsvertreter an dem über ihn verhängten Konkurs kein Verschulden, kann er aus der wegen Konkurseröffnung erfolgten Auflösung seines Vertragsverhältnisses einen Ausgleichsanspruch ableiten.
OGH 2 Ob 275/98z v. 29.10.1998