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Gerichtszuständigkeit bei arbeitnehmerähnlichem Verhältnis mit ausländischem Arbeitgeber

BetriebswichtigesARD 5065/19/99 Heft 5065 v. 1.10.1999

( ABGB § 1151, LGVÜ Art 5 Z 1 ) Wird ein Handelsvertreter für ein deutsches Unternehmen in Österreich arbeitnehmerähnlich tätig, ist auch Gerichtszuständigkeit in Österreich gegeben.

OLG Wien 8 Ra 136/98y v. 22.06.1998, Rekurs zulässig

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