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Ziviltechnikerähnlichkeit

Lohnsteuer und AbgabenARD 5065/13/99 Heft 5065 v. 1.10.1999

( EStG § 22 Z 1 lit b ) Konzepterstellung, Entwicklung von Prototypen und Sondermaschinen, Verfahrenstechnik (Messtechnik), Entwicklung von Elektronikelementen, Produktionsverfahren, Softwareerstellung (Steuerung) samt Durchführung von Verbesserungsarbeiten und Einschulungen nach Fertigstellung(-projektierung) von Anlagen durch einen „Automatisierungstechniker“ stellen eine ziviltechnikerähnliche Tätigkeit dar.

VwGH 97/15/0053 v. 27.05.1999

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