( ASVG § 253b Abs 1 Z 4 ) Eine Betriebspension ist kein Erwerbseinkommen iSd § 253b Abs 1 Z 4 ASVG. Eine derartige Betriebspension ist ebenso wie das Arbeitsentgelt ein Teil des synallagmatischen Dienstverhältnisses. Sie ist gewissermaßen aufgespartes Geld, das sich der einzelne Dienstnehmer durch seine Tätigkeit und Loyalität gegenüber dem Betrieb erdient hat. LG Ried im Innkreis 14 Cgs 203/96 v. 12.08.1997. (ZAS Jud. 3/1999)