( ASVG § 255 Abs 3 ) Die Feststellung, dass vermehrte Krankenstände in Zukunft nicht zu erwarten sind, reicht für sich allein nicht aus, die einen Invaliditätspensionsanspruch begründende Wahrscheinlichkeit von zu erwartenden Krankenständen im Ausmaß von 7 Wochen und darüber auszuschließen.
OGH 10 Ob S 421/98d v. 12.01.1999