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Ausstellung von Dienstzeugnissen im Konkurs des Arbeitgebers

ArbeitsrechtARD 5065/3/99 Heft 5065 v. 1.10.1999

(AngG § 39, KO § 3 Abs 1, § 81) Die Ausstellung eines Dienstzeugnisses für ein bei Konkurseröffnung nicht mehr aufrechtes Dienstverhältnis obliegt dem Arbeitgeber (Gemeinschuldner)und nicht dem Masseverwalter.

ASG Wien 29 Cga 195/97a v. 01.03.1999, rk.

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