( VBG § 68a ) Aus der rückwirkenden Bereinigung eines legistischen Versehens bei der Fassung des § 68a VBG kann für einen Vertragsbediensteten nichts gewonnen werden. OLG Wien 7 Ra 5/98a v. 21.01.1998. (Slg. 11.690)
( VBG § 68a ) Aus der rückwirkenden Bereinigung eines legistischen Versehens bei der Fassung des § 68a VBG kann für einen Vertragsbediensteten nichts gewonnen werden. OLG Wien 7 Ra 5/98a v. 21.01.1998. (Slg. 11.690)