( UrlG § 4 Abs 1 ) Eine Woche, während deren ein Arbeitnehmer unentschuldigt nicht zur Arbeit erschienen ist, kann nicht als Urlaub gewertet werden, wenn keine Urlaubsvereinbarung vorliegt. ASG Wien 21 Cga 135/97v, 21 Cga 129/97m und 21 Cga 102/97s v. 11.08.1998, Berufung erhoben.
Anm.: Bestätigt durch OLG Wien 20. 9. 1999, 7 Ra 138/99m, ARD 5088/53/2000.