( EStG § 25 Abs 1 Z 1, DBA-BRD Art 9 Abs 4 ) Wird von deutschen Firmen eine Pensionszusage durch Gehaltsumwandlungen finanziert, denen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise die Wirkung von Arbeitnehmerbeiträgen beizumessen ist, sieht das DBA-BRD in solchen Fällen keine Ausnahmeregelung von der Besteuerung von Ruhegehältern für frühere Dienstleistungen im Wohnsitzstaat vor, die es dem Quellenstaat der Pensionszahlungen gestatten würde, die Pensionszahlungen als nachträgliche Arbeitseinkünfte der Besteuerung zu unterziehen. BMF EAS 1468 v. 07.06.1999. (SWI 1999/370, Heft 9)