Das Neugründungs-Förderungsgesetz (NEUFÖG) wurde als Teil des Steuerreformgesetzes 2000 beschlossen und in BGBl I 1999/106 v. 14. 7. 1999, ARD 5035/2 und 5043/5/99, verlautbart. Mit Verordnung BGBl II 1999/278 v. 13. 8. 1999 wurden grundsätzliche Festlegungen zum NEUFÖG getroffen und der amtliche Vordruck über die Erklärung der Neugründung mit Wirkung ab 1. 9. 1999 aufgelegt (siehe ausführlich ARD 5051/1/99).