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GewO § 82 lit f

ArbeitsrechtARD 5062/8/99 Heft 5062 v. 21.9.1999

( GewO § 82 lit f ) Hat ein Arbeitnehmer das Erfordernis eines Arztbesuches - nachdem er sich ohne Zustimmung seines Arbeitgebers vom Arbeitsplatz entfernt hat, und obwohl er bereits zweimal wegen unerlaubten Verlassens des Arbeitsplatzes verwarnt wurde - nur fingiert, ist seine Entlassung gerechtfertigt. ASG Wien 11 Cga 134/97y v. 08.04.1999, rk.

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