( GewO § 82 lit f ) Hat ein Arbeitnehmer das Erfordernis eines Arztbesuches - nachdem er sich ohne Zustimmung seines Arbeitgebers vom Arbeitsplatz entfernt hat, und obwohl er bereits zweimal wegen unerlaubten Verlassens des Arbeitsplatzes verwarnt wurde - nur fingiert, ist seine Entlassung gerechtfertigt. ASG Wien 11 Cga 134/97y v. 08.04.1999, rk.