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Aufschiebbare Operation und Krankenstand während befristeten Dienstverhältnisses

ArbeitsrechtARD 5062/4/99 Heft 5062 v. 21.9.1999

( AngG § 27 Z 1 ) Für einen Arbeitnehmer besteht keine Verpflichtung, eine an sich notwendige Operation - selbst wenn diese ohne schwerwiegende Folgen für den Arbeitnehmer aufgeschoben werden könnte - zugunsten des Arbeitgebers aufzuschieben. Er ist nicht einmal verpflichtet, eine solche Operation im Vorhinein dem Arbeitgeber bekannt zu geben, und setzt dadurch keinen Entlassungsgrund.

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