( UStG § 12 Abs 10 ) Auch wenn Wirtschaftsgüter des Privatvermögens dem Betriebsvermögen zugeführt werden, können Vorsteuern für in der Zeit der privaten Nutzung durchgeführte Renovierungsarbeiten nicht in Anspruch genommen werden.
VwGH 98/15/0138 v. 18.02.1999