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Fristenlauf für Schadenersatzansprüche wegen Diskriminierung

ArbeitsrechtARD 5061/11/99 Heft 5061 v. 17.9.1999

( GlbG § 10b ) Ein Verlangen der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen (bzw. Stellvertreterin) auf Einleitung eines Verfahrens durch die Gleichbehandlungskommission wegen Diskriminierung (sexueller Belästigung) führt zu keiner Hemmung der 6-monatigen Frist zur gerichtlichen Geltendmachung von Schadenersatz.

OGH 9 Ob A 30/99y v. 02.06.1999

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